Die bedingte Hinterlegung.
Segregiertes Konto, eröffnet bei einer Schweizer Bank ersten Ranges. Die Mittel werden unter definierten Bedingungen einbehalten und gemäss vertraglichem Kalender freigegeben oder umverteilt.
Paymaster · Auf institutioneller Grundlage
In jeder grenzüberschreitenden Transaktion, die mehrere Rechtsordnungen, Erwerber, Vermittler und Berater zusammenführt, kommt ein Moment, in dem das Vertrauen einen Namen und einen Sitz benötigt. Dieser Sitz befindet sich seit drei Jahrhunderten in Genf. Hier üben wir das diskreteste Amt unseres Berufes aus: die Verwahrung, die Treuhand und die Verteilung der Flüsse, die einen Akt besiegeln.
I · Ein Vertrauensdritter
Der Paymaster ist weder Käufer, noch Verkäufer, noch Hauptbevollmächtigter. Er empfängt, hinterlegt und verteilt die Finanzströme von Transaktionen, die mehrere Parteien, mehrere Rechtsordnungen und mehrere Vermittler zusammenführen.
Seine Vergütung wird als Prozentsatz der durch sein Amt transitierenden Summen festgelegt, unabhängig vom wirtschaftlichen Wert der zugrundeliegenden Transaktion. Sein Nutzen ist nicht kommerziell: er ist strukturell.
Der Zugang erfolgt durch Vorstellung. Eine Privatbank, ein Family Office, eine Notariatskanzlei, ein Senior Advisor als Unterzeichner unserer Charta: jemand, der für Ihr Dossier einsteht, bevor wir es prüfen.
II · Sechs vertragliche Architekturen
Segregiertes Konto, eröffnet bei einer Schweizer Bank ersten Ranges. Die Mittel werden unter definierten Bedingungen einbehalten und gemäss vertraglichem Kalender freigegeben oder umverteilt.
IMFPA für unwiderrufliche Vermittlerketten. MFPA für überprüfbare Strukturen. Jedes Instrument wird nach ICC-Standards verfasst und an Schweizer Recht angepasst.
Non-Circumvention Non-Disclosure Agreement. Die Parteien verpflichten sich, die identifizierten Vermittler nicht zu umgehen und vertrauliche Informationen nicht offenzulegen.
Dokumentierte Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten, Sanktionsscreening, PEP-Prüfung, AML-Risikobewertung nach Matrix. Akte zehn Jahre archiviert.
Beim Hauptclosing erhält jeder Begünstigte seinen Anteil, datiert, dokumentiert, nachvollziehbar. Kein Vermittler wird vergessen. Keine Überweisung wird verzögert.
Vollständige Prüfakte zur Verfügung der Regulatoren, Steuerbehörden, Revisionsstellen und institutionellen Compliance-Ausschüsse.
III · Die Märkte, die wir bedienen
Eine Golf-Familie erwirbt in Cologny, eine singapurische Familie im Lavaux, eine kanadische Familie in Saint-Sulpice. Die Vergütungskette ihrer Vermittler wird in unserem Amt abgewickelt.
Weltplatz des Rohstoffhandels. Absicherung der Vermittlerhonorare bei Öl und Gas, Metallen, Agrarprodukten und Edelsteinen, geführt durch Genf.
Uhrmacherisches Vallée de Joux, manufakturelle Plaine de l'Orbe. Fusionen und Übernahmen mit Immobilienanteilen. Earn-outs und Gewährleistungen über mehrere Jahre einbehalten.
Infrastruktur, Luxushotellerie, Public-Private-Partnerships, internationale Projektentwicklung. Koordination der Honorare zwischen Entwicklern, Finanzierern, Betreibern und Behörden.
Internationale Erbschaften über mehrere Rechtsordnungen. Schweizer und internationale Trusts. Familienstiftungen. Eigentumsteilungen über mehrere Jahre gestaffelt.
Kapitalbeschaffung für Private Equity, Hedgefonds, institutionelle Immobilienfonds, private Anleihenplatzierungen. Garantierte Honorare der Placement Agents.
IV · Warum Genf
Seit dem achtzehnten Jahrhundert übt der Genfer Platz das Handwerk des Vertrauensdritten für europäische Vermögen aus. Diese kulturelle Kontinuität nährt eine tiefe Kompetenz und ein Berufsgeheimnis, das sich nicht improvisieren lässt.
Mehr als achtzig Privatbanken sind im Kanton tätig. Diese Dichte verkürzt unsere Ausführungsfristen und strukturiert die Qualität unserer Kontrollen. Wir arbeiten mit jenen, die unseren Diskretionsstandard teilen.
Unser operatives Büro wird von einer Schweizer Gesellschaft geführt, die SO-FIT (Aufsichtsorganisation für Finanzintermediäre und Trustees) unter der Referenz Nr. 1490 angeschlossen ist, einer Organisation, die seit 2020 von der FINMA autorisiert ist. Diese Anbindung unterstellt unsere Tätigkeit einem strengen Rahmen aus laufender Kontrolle, Fortbildung und aufsichtsrechtlichem Reporting in Anwendung des Geldwäschereigesetzes.
V · Das finanzielle Schweigen
Wir veröffentlichen niemals die Identität unserer Klienten. Wir nennen unsere institutionellen Partner niemals namentlich. Keine genaue Volumenzahl wird ausserhalb eines beschränkten, durch eine erweiterte Vertraulichkeitsvereinbarung gebundenen Kreises verbreitet.
Die in unserem Amt geführten Operationen werden nicht kommentiert, nicht erwähnt und nur bei ihren wirtschaftlich Berechtigten und den zuständigen Aufsichtsbehörden archiviert.
Was durch uns hindurchgeht, wird nicht bekannt.
VI · In Beziehung treten
Wenn Ihre Operation das Amt eines Genfer Vertrauensdritten verdient oder wenn einer unserer institutionellen Partner Sie bereits zu unserem Haus geführt hat, prüfen wir Ihr Dossier gerne. Das Erstgespräch findet in Genf oder per gesicherter Videokonferenz statt, nach Unterzeichnung einer vorgängigen Vertraulichkeitsvereinbarung.